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ÖNORM O 1052 LICHTIMMISSIONEN - MESSUNG UND BEURTEILUNG

Mit 15. Oktober 2022 wurde die ÖNORM O 1052 "Lichtimmissionen - Messung und Beurteilung" von der Austria Standards neu veröffentlicht. Damit setzt die Arbeitsgruppe die Arbeiten auf Grundlage der Vorgängernormen von 2012 und 2016 fort und begründet damit eine moderne nationale Regelung betreffend Lichtimmissionen in Österreich.

Die Norm regelt die Wirkung von künstlichen Lichtquellen (Ausnahmen bleiben u.a. das Licht von Kfz und übliche Innenbeleuchtungen) und die Wirkung von leuchteten Flächen auf den Menschen und die Umwelt. Es wird dabei in „Beleuchtungen für Verkehrswege im öffentlichen Zuständigkeitsbereich“ (z.B. Anlagen zur Beleuchtung des öffentlichen Straßenraumes, Verkehrsleiteinrichtungen und beleuchtete Hinweisschilder) und „Sonstige Beleuchtungen“ (gewerbliche Beleuchtungsanlagen, Werbeanlagen, Anstrahlungen, Sportplatzbeleuchtungen etc.) unterschieden.

Wesentlich sind u. a. nachstehende Regelungen:

- Festlegungen betreffend die zulässigen Betriebszeiten von Beleuchtungsanlagen in diversen Schutz-/Wohngebieten;

- Festlegungen zu den maximal zulässigen mittleren vertikalen Beleuchtungsstärken an Wohnräumen (Nachbarschaftsbereiche);

- Festlegungen zu den maximal zulässigen Blendungen durch künstliche Lichtquellen (Nachbarschaftsbereiche);

- Festlegungen zu den maximalen mittleren Leuchtdichten von angestrahlten Fassaden;

- Formulierung von Anforderungen an umweltgerechte Beleuchtungsanlagen;

- Die Eignung von Messgeräten und Methoden der Messdurchführung;
 

und es gelten u.a. folgende Maßnahmen zum Naturschutz:

- Außenbeleuchtungen nahe ökologisch sensiblen Bereichen haben einen G-Index ≥ 1,5 oder eine Farbtemperatur von CCT ≤ 2700° K aufzuweisen;

- Grenzwerte sind schutzgutbezogen festzulegen, die Beleuchtung von Schlaf- und Brutplätzen ist zu vermeiden;

- Insbesondere „naturschutzfachlich sensible Lebensräume“ (z.B. Biotopkartierung, Gewässer) dürfen durch künstliche Beleuchtung um nicht mehr als 0,25 lx aufgehellt werden;

- Es sind geschlossene Leuchten einzusetzen, um insbesondere das Eindringen von Insekten zu verhindern. Als Schutzart der Leuchte ist mindestens IP 54 nach ÖVE/ÖNORM EN 60529 zu wählen;

- Es hat eine Begrenzung der maximalen Oberflächentemperatur der Leuchten auf 60 °C zu erfolgen.