EU-Umgebungslärmrichtlinie

Die mit dem Dokument Nr. 2002/49/EG vorliegende Richtlinie der europäischen Union über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – allgemein als „EU-Umgebungslärm-Richtlinie“ bezeichnet – sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Lärmkarten und Maßnahmenpläne erstellen. Die Umsetzung erfolgt durch das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG ) und durch diesbezügliche Gesetze der Bundesländer bzw. deren Verordnungen.

Die in der EU-Umgebungslärm-Richtlinie angeführten Grenzwerte dienen zur Erstellung und Bewertung der strategischen Lärmkarten und den daraus abgeleiteten Aktionsplänen und Statistiken zur Zahl der von Lärm betroffenen Personen. Diese Karten dienen auch zur Information der Bevölkerung über die vorherrschende Schallsituation im Bereich von – im Sinne des Gesetzes – maßgeblichen Hauptverkehrsträgern und Industrieanlagen.

Wie u.a. in §7 Abs. 12 des Bundes-LärmG angeführt, begründen die Aktionsplanungen keine subjektiv-öffentlichen Rechte und es können – umgangssprachlich ausgedrückt – keine Maßnahmen eingefordert werden. Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz und zugehörige Gesetze und Verordnungen können über das Internetportal www.ris.bka.gv.at des österreichischen Bundeskanzleramtes online bezogen werden.