{"id":910,"date":"2020-09-29T12:31:03","date_gmt":"2020-09-29T10:31:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.sachverstand.org\/blog11\/?p=910"},"modified":"2025-11-02T16:01:03","modified_gmt":"2025-11-02T15:01:03","slug":"der-objektivitaet-verpflichtet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sachverstand.org\/blog11\/der-objektivitaet-verpflichtet\/","title":{"rendered":"Der Objektivit\u00e4t verpflichtet"},"content":{"rendered":"<p>Siehe auch Ausgabe Nr. 90 (Seiten 14 bis 16) der Zeitschrift &#8222;ReadING&#8220; vom September 2020. Die Zeitschrift ist auch unter\u00a0<a href=\"http:\/\/www.ingenieurbueros.at\/verband\/de\/reading-newsletter\/reading\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.ingenieurbueros.at<\/a>\u00a0digital verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p><strong><em>Die T\u00e4tigkeiten im Bereich der Immissionstechnik bauen im Wesentlichen auf der Fertigkeit zur fach- und normgerechten Ermittlung von Ist-Verh\u00e4ltnissen und der Analyse und Prognose von absehbaren \u00c4nderungen auf, sei es bei der Sanierung bestehender Problemlagen oder der Entwicklung neuer Nutzungen.<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Anwendungsbereiche f\u00fcr ImmissionstechnikerInnen finden sich klassischerweise im Vorfeld von beh\u00f6rdlichen Genehmigungsverfahren (\u00fcbliche Bau- und Gewerbegenehmigungen, Widmungsverfahren, UVP- oder AWG- wie MinROG-Verfahren etc.).\u00a0Dabei ergeben sich Schnittstellen zu anderen KonzipientInnen\u00a0 aufgrund der juristischen Besonderheiten der einzelnen Verfahren (z.B. welche Grenzwerte, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsma\u00dfst\u00e4be anzuwenden sind) und den &#8211; zumeist auf dem fertigen Immissionsgutachten aufbauenden Fachgutachten der Humanmedizin oder des Natur\u00adschutzes.<\/p>\n<p><strong><em>Normen und Richtlinien<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Dies ist auch der Grund, warum die Mehrzahl an fachspezifischen Normen und Richtlinien wie z.B. die \u00d6NORMEN der Austria Standard und die kostenfrei erh\u00e4ltlichen Richtlinien des \u00d6sterreichischen Arbeitsringes f\u00fcr L\u00e4rmbek\u00e4mpfung (\u00d6AL) oder des \u00d6sterreichischen Instituts f\u00fcr Bautechnik (OIB) von ausgesuchten Personen der unterschiedlichen Fachbereiche gemeinsam entwickelt werden.<\/p>\n<p>Entscheidend f\u00fcr die Genehmigungsf\u00e4higkeit eines Vorhabens ist meist, in welchem Ausma\u00df das Vorhaben die bestehende Schallsituation ver\u00e4ndert und ob die resultierende Immissionslage zur rechtlichen Pr\u00fcfung noch als orts\u00fcblich und aus medizinischer Sicht als zumutbar und nicht gesundheitsgef\u00e4hrdend einzustufen ist.\u00a0\u00dcberm\u00e4\u00dfige Wirkungen der Vorhaben m\u00fcssen also schon w\u00e4hrend der Planungsphase erkannt werden, damit fach- und auftragnehmer\u00fcbergreifend L\u00f6sungen ausgearbeitet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dabei nehmen die Immissionstechniker auch die Vermittlerrolle ein, den Projektbeteiligten, den \u00f6ffentlichen wie privaten Auftraggebern und bedarfsweise auch der \u00d6ffentlichkeit die akustischen Verh\u00e4ltnisse mit und ohne Vorhaben zu erl\u00e4utern und die ausgearbeiteten Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Umwelt und der Nachbarn nachvollziehbar zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Die klassischen Aufgaben lassen sich am einfachsten mit Beispielen wie folgt darstellen:<\/p>\n<p><strong><em><u>Gemeindeeigenes Abfallsammelzentrum <\/u><\/em><\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund der Neuplanung eines Wohnhauses im Nahbereich des bestehenden Abfallsammelzentrums (ASZ) der Gemeinde war abzukl\u00e4ren, ob diese sogenannte \u201eheranr\u00fcckende Bebauung\u201c von Nachteil f\u00fcr den l\u00e4rmaktiven Betrieb des ASZ sein k\u00f6nnte. So sind die \u201eneuen Nachbarn\u201c nach erfolgter Baugenehmigung berechtigt, Einwendungen gegen\u00fcber den Bestandsbetrieb geltend machen, die wom\u00f6glich zu einschr\u00e4nkenden Auflagen f\u00fchren und\/oder die Notwendigkeit von erg\u00e4nzenden baulichen Schallschutzma\u00dfnahmen am Abfallsammelzentrum ausl\u00f6sen.<\/p>\n<p>Da bei dem tageweise \u00fcblichen Betrieb eines H\u00e4ckslers am ASZ nachbarseitig Spitzenpegel bis 84 dB und Beurteilungspegel bis 74 dB vorliegen, die deutlich \u00fcber den \u00fcblichen Immissionsverh\u00e4ltnissen in einem \u201egemischten Baugebiet\u201c liegen, war in Bedacht der m\u00f6glichen Auswirkungen der Gemeinde dringend zu raten, betreffend die geplante heranr\u00fcckende Bebauung vor erfolgter Genehmigung eine ablehnende Haltung einzunehmen.<\/p>\n<p><strong><em><u>Gerichtlicher Auftrag im Rahmen einer Klage gegen einen Sch\u00fctzenverein<\/u><\/em><\/strong><\/p>\n<p>Im Zuge einer festlichen Veranstaltung kam es bei der Schussabgabe eines Prangerstutzens (tragbare Waffe ohne Projektil mit einer Treibladung aus Schwarzpulver, die brauchtumsgem\u00e4\u00df an kirchlichen Festtagen, Hochzeiten und dgl. abgefeuert wird) bei einer Nachbarin zu einem Knalltrauma.<\/p>\n<p>Das zust\u00e4ndige Gericht erteilte diesbez\u00fcglich den Auftrag zur Feststellung, welche Spitzenpegel von den verwendeten Stutzen bei verschiedenen Schie\u00dfpulverf\u00fcllmengen auftreten, welche Frequenzen dabei dominieren und inwieweit das Schie\u00dfen geeignet ist, eine Gesundheitssch\u00e4digung durch Impulsl\u00e4rm hervorzurufen und bejahendenfalls, welche Abwehrma\u00dfnahmen m\u00f6glich sind.<\/p>\n<p>Die Aufgabe des Technikers war also, die waffenspezifischen Schallleistungen (Beschreibung der abschusstypischen akustischen Emissionen) und die davon im Nachbarschaftsbereich einwirkenden Immissionen (z.B. resultierende Spitzenschalldruckpegel am Ohr) zu bestimmen und dem ebenfalls vom Gericht beigezogenen medizinischen Sachverst\u00e4ndigen zuzuarbeiten.<\/p>\n<p>Die Einwirkungen beim Gebrauch der Waffe sind nicht zu untersch\u00e4tzen. Zum einen setzen sich die Sch\u00fctzen selbst einem erheblichen Risiko aus, einen Geh\u00f6rschaden zu erleiden, auch sollte von benachbarten Personen und Zuschauern auf freiem Gel\u00e4nde ein Abstand von wenigstens 40 m gehalten werden bzw. innerorts der Abstand noch vergr\u00f6\u00dfert werden. Insbesondere bei Kindern sollte auf zus\u00e4tzlichem Geh\u00f6rschutz geachtet werden. (Die Parteien konnten sich in diesem Fall auf einen Vergleich einigen.)<\/p>\n<p><strong><em><u>Umwidmung von landwirtschaftlichem Grund in Bauland<\/u><\/em><\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr neue Bauvorhaben braucht es auch die richtige Fl\u00e4chenwidmung. Befinden sich Liegenschaften dabei im Umfeld einer gut frequentierten Stra\u00dfe oder nah einer \u00fcberregionalen Eisenbahnstrecke wird in der Regel von der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde ein Nachweis gefordert, ob auch die akustischen Voraussetzungen f\u00fcr z.B. ein neues Wohngebiet oder Dorfgebiet gegeben sind. Als Ma\u00dfstab f\u00fcr die erforderliche Umwelthygiene gelten die Vorgaben z.B. der \u00d6NORM S 5021 \u201eGrundlagen f\u00fcr die \u00f6rtliche und \u00fcber\u00f6rtliche Raumplanung\u201c und Vorgaben der facheinschl\u00e4gigen \u00d6AL Richtlinien ebenso wie die landesspezifischen Gesetze und Verordnungen, damit die Erwartungshaltung zuk\u00fcnftiger BewohnerInnen an ein z.B. l\u00e4ndliches Wohngebiet nicht im Widerspruch zu den Ist-Verh\u00e4ltnissen steht.<\/p>\n<p>Dabei lassen sich die bestehenden Verh\u00e4ltnisse messen und Entwicklungen im Untersuchungsgebiet wie z.B. geplante Verkehrswege mit begleitenden Schallschutzma\u00dfnahmen, parallele Entwicklung von Betriebsbaufl\u00e4chen, die Planung von Stadtteilerweiterungen etc. rechentechnisch prognostizieren.<\/p>\n<p>Mit dem Wissen um die derzeitigen wie zuk\u00fcnftigen Verh\u00e4ltnisse lassen sich dann auch konkrete Ma\u00dfnahmen f\u00fcr das Vorhaben entwickeln, wenn sich die erforderliche Umwelthygiene f\u00fcr die Widmung nicht im ersten Untersuchungsgang best\u00e4tigen l\u00e4sst.<\/p>\n<p><strong><em><u>Messtechnische Kontrolle nach Realisierung von Bauvorhaben<\/u><\/em><\/strong><\/p>\n<p>Im Fall von z.B. neuen Wohngeb\u00e4uden wird schon zumeist mit dem beh\u00f6rdlichen Bescheid vorausgesetzt, dass die Bauausf\u00fchrung nach den geltenden Baunormen und -vorschriften (wie z.B. auch jene der OIB Richtlinie Nr. 5 betreffend den Schallschutz am\/im Geb\u00e4ude) eingehalten werden.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich gelagert liegt die Aufgabenstellung, wenn etwa bei Infrastrukturprojekten wie dem Autobahn- und Eisenbahnbau oder auch bei gr\u00f6\u00dferen Gewerbebetrieben und der Industrie Nachmessungen anstehen, mit welchen die Einhaltung der beh\u00f6rdlichen Auflagen bzw. die Wirksamkeit von Schallschutzma\u00dfnahmen \u00fcberpr\u00fcft wird.<\/p>\n<p>Diese Aufgaben erfordern eine Kontrolle und Pr\u00fcfung durch eine Fachkompetenz wie z.B. einem Ingenieurb\u00fcro, welches sowohl \u00fcber die professionelle Ausr\u00fcstung mit &#8211; vom Bundesamt f\u00fcr Eich- und Vermessungswesen (BEV) zugelassenen und geeichten Messger\u00e4ten verf\u00fcgt, als auch die n\u00f6tigen Kenntnisse und die Erfahrung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von normgem\u00e4\u00dfen Messungen mitbringt.<\/p>\n<p>Andreas Doppler, 22.07.2020<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.sachverstand.org\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.sachverstand.org<\/a><\/p>\n<p>AKUSTIK\u00a0 |\u00a0 LICHTTECHNIK |\u00a0 UMWELTMANAGEMENT<br \/>\nGUTACHTEN- UND SACHVERST\u00c4NDIGENDIENST<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Siehe auch Ausgabe Nr. 90 (Seiten 14 bis 16) der Zeitschrift &#8222;ReadING&#8220; vom September 2020. 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