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Zu Ihrer Information:
In der Schalltechnik ist von Emissionen und Immissionen, Beurteilungspegeln,
Spitzenpegeln, Frequenzen, Anpassungsfaktoren und dergleichen mehr die Rede. Die
überwiegend verwendete Einheit ist das Dezibel [dB].
Die Emission steht dabei für die „Energie“ der Quelle, vergleichbar der
Leistungsangabe bei Geräten.
Die Immission beschreibt die über die Entfernung, über das Hindernis etc.
transportierte verbleibende „Energie“ beim Betrachter.
Für die Beurteilung von Schall/Lärm ist zumeist der sogenannte A-bewertete
energieäquivalente Dauerschallpegel (LA,eq) von Bedeutung. Die A-Bewertung gibt
dabei das Hörvermögen des Menschen wieder und über die Energieäquivalenz wird
ein Schallereignis mit typischerweise schwankendem Schallpegel in einen
stellvertretenden Schallpegel übersetzt, der bei ununterbrochener Andauer den
gleichen Energieinhalt aufweist.
Über die Zurechnung von Korrekturfaktoren für die Charakteristik von Geräuschen
(sogenannten Anpassungswerten) und Aufrechnung auf eine Beurteilungszeit
wird aus dem A-bewerteten energieäquivalenten Dauerschallpegel ein sogenannter
Beurteilungspegel (Lr).
Als Beurteilungszeiträume werden üblicherweise der Tageszeitraum von 06:00 bis
19:00 Uhr, der Abendzeitraum von 19:00 bis 22:00 Uhr und die Nachtzeit von 22:00
Uhr bis 06:00 Uhr) herangezogen.
Eine Variante ist auch der LDEN, der alle drei Zeitbereiche Tag-Abend-Nacht
(also 24 Stunden des Tages) mit einer Gewichtung (Zuschläge je nach Zeitraum)
aufrechnet.
Oft wird von Anrainern bzw. Nachbarn im Rahmen von Genehmigungsverfahren die
Verwendung von Beurteilungspegeln als „die tatsächlichen Erfahrungen vor Ort
verzerrend“ missverstanden.
Dem ist zur Aufklärung mitzuteilen, dass erst durch die genormte und
international standardisierte Beschreibung eines schwankenden Geräusches durch
eine einzige Zahl - den LA,eq-Wert - es erst möglich wird, Schallsituationen zu
berechnen bzw. zu beschreiben und interessierende Szenarien einer vergleichenden Betrachtung zu
unterwerfen.