Fallakte: Batteriespeicheranlagen

Derzeit stark nachgefragt werden industrielle Batteriespeicheranlagen. Dabei ist aus immissionstechnischer Sicht zu beachten, dass solche Systeme zumeist aktiv mit starken Ventilatoren be- und entlüftet werden, um die Anlagen insbesondere bei höheren Umgebungstemperaturen noch effizient betreiben zu können. Auch ist die von den Anlagen erzeugte Abwärme beim z.B. schnellen Laden selbst zur Nachtzeit bei kühleren Umgebungstemperaturen erheblich und durch die Lüftungen auszugleichen, wobei die Anlagen auch zu „verkehrsberuhigten Zeiten“ durchaus in Vollbetrieb gehen mögen. Hinsichtlich der akustischen Wirkungen von solchen industriellen Batteriespeicheranlagen sind z.B. im Internet höchst unterschiedliche bis irreführende Angaben zu finden. So finden sich im Web z.B. solche Aussagen:

BESS (Batterie-Energiespeichersysteme) sind leise, da der Lärm hauptsächlich von den Kühl- und Steuerungssystemen stammt und nicht von den Batterien selbst. Der Geräuschpegel ist oft mit dem eines Geschirrspülers vergleichbar oder sogar niedriger als der lokale Hintergrundlärm, insbesondere bei modernen Systemen mit fortschrittlicher Flüssigkeitskühlung, die strengen Lärmvorschriften entsprechen. Einige spezielle Modelle werben sogar mit „Null Lärm“ im Betrieb, da sie keine beweglichen Teile haben.Quelle: KI Suche per Google

Häufig werben Hersteller bzw. Lieferanten von solchen Anlagen mit Schalldruckpegelangaben ohne Verweis auf den Abstand der Messung. Dann ist die Schallleistung der Anlage nicht ohne weitere Details zu erkennen. Besser sind schon Schalldruckpegelangaben mit Abstandsbezug wie z.B. LA,eq,ave = 75 dB in 1 m Abstand zur Anlage, die für einen typischen 20″-Container einer BESS einen um rd. 21 dB höheren Schallleistungspegel von Lw,A ~ 96 dB erwarten lassen. Leider verwechseln manche Hersteller bzw. Lieferanten schlichtweg einen Schalldruckpegel (dB/m² im Abstand x) mit einem Schallleistungspegel (Bezug auf den Abstand 0 m bzw. Quellenpunkt zur Anlagenmitte) und unterschätzen damit Ihre Anlage (bewusst oder unbewusst) erheblich. Dem widersprechen bei genauerer Analyse oft die Emissionsangaben von Herstellern, die fachgerechte Schallemissionsmessungen durch anerkannte Prüfstellen und Fachgutachter haben erstellen lassen.

Emissionstabelle 1
Emissionstabelle 2

Summieren sich bei einer Anlagengruppe mehrere Einzelquellen aus Batteriespeichern, Wechselrichtereinheiten und Trafos, sind leicht Summenschallleistungen von mehr als 106 dB zu erwarten, die ohne zusätzliche Maßnahmen weit in die nähere Umgebung einwirken können. Am folgenden Beispiel sind ausgehend von einer solchen Summenschallleistung im Nachbarschaftsbereich (zumindest 120 m von der Anlage entfernt) vorhabenbedingte Schalldruckpegel bis zu LA,eq = 48 dB zu erwarten.

Ausbreitungskarte Schall

Hinsichtlich der Einwirkung von Dauerschallquellen sehen die facheinschlägigen Normen und Richtlinien in Österreich (z.B. ÖNORM S 5021 und ÖAL Richtlinie 6/18) vor, dass im typischen Wohngebiet zur Nachtzeit keine Pegel über LA,eq = 35 dB einwirken sollten, um den gesunden Schlaf des Menschen nicht übermäßig zu beeinträchtigen. In Gebieten mit noch geringeren Vorbelastungen (z.B. durch Messungen vor Ort erhoben), sollten die anlagenbedingten Dauergeräusche die örtlichen Basispegel (LA,95) wenn möglich nicht übersteigen.

Folglich liegt im vorstehenden Beispiel ein Minderungsbedarf am Anlagenkonzept von wenigstens 12 dB vor. Zudem wäre auch darauf zu achten, dass von der Anlage keine über Maß störenden Geräusche ausgehen, die z.B. tonale oder impulshaltige Auffälligkeiten aufweisen.

Andreas Doppler, 25.10.2025
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Weiterführende Links:

https://www.tuv.at/schalltechnische-untersuchung-von-batteriespeicheranlagen

https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/batteriegrossspeicher-boomen-was-wirklich-zaehlt

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Batterie-Speicherkraftwerken