Impressum und Datenschutzerklärung

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Firma Technisches Büro für Umweltschutz Dipl.-HTL-Ing. Andreas Doppler
Adresse Hausberg 8, 4322 Windhaag bei Perg, Österreich
Email blog[at]sachverstand.org
Telefon +43 660 659 1405
Firmenbuch ohne Eintrag
Gewerbeart Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure) für Umweltschutz
Gerichtsstände Bezirksgericht Perg, Landesgericht Linz, Oö.
Umsatzidentifikation UID-Nr. ATU67265577

Domäne: sachverstand.org
Veröffentlichung des Blogs:   November 2015
Impressum und Datenschutzerklärung mit Stand vom 20.04.2023


HAFTUNGSAUSSCHLUSS

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

vom Technischen Büro für Umweltschutz Dipl.-HTL-Ing. Andreas Doppler,  Stand: 09. August 2019

1) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend auch als „der Kunde“ bezeichnet) und dem Technisches Büro für Umweltschutz Dipl.-HTL-Ing. Andreas Doppler (nachfolgend kurz TB Doppler genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom TB Doppler ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder als unwirksam erklärt werden, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2) Angebote, Nebenabreden, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1) Die Angebotslegung erfolgt kostenfrei für den Kunden und ist freibleibend und unverbindlich für das TB Doppler. Dies bedeutet, dass das TB Doppler durch die Angebotslegung zur Ausführung des Auftrages nicht verpflichtet ist. Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, sofern die Umsatzsteuer und der Bruttopreis nicht explizit angegeben werden.

Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot vom TB Doppler bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung fest­gehalten sind. Die Verrechnung von personenbezogenen Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand analog den Honorarrichtlinien der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (jährliche Verlautbarung zum Honorarindex und Basis­wert) unter Berücksichtigung des jeweils anzuwendenden Leistungsfaktors analog der Verbandsempfehlung zu den Honorarrichtlinien der Techn­ischen Büros-Ingenieurbüros (Anlage A mit Stand von 01.01.2002). 

Fahrtkosten werden nach den amtlichen Km-Satz berechnet. Nebenkosten (z.B. Vervielfältigungskosten, Spesen etc.) werden vom TB Doppler nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Benützung von technischen Geräten wird mittels Gerätepauschalen abgerechnet. Eine zwischen Angebotserstellung und Rechnungslegung erfolgte Änderung der Honorarbasissätze berechtigt das TB Doppler zu einer entsprechenden Änderung des Honorars (Valorisierung des Honorars).

2.2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch das TB Doppler zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail) zu erfolgen, es sei denn, dass das TB Doppler zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt. Liegt beim Kunden eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht (Mehrwertsteuerpflicht) vor, hat der Auftraggeber das TB Doppler vor Auftrag­annahme davon zu informieren.

2.3) Enthält eine Auftragsbestätigung vom TB Doppler Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

2.4) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder sonstige Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

2.5) Der Kunde hat das TB Doppler unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er hat das TB Doppler von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom TB Doppler wiederholt oder verzögert werden.

2.6) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Das TB Doppler haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird das TB Doppler wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde das TB Doppler schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

2.7) Das TB Doppler kann zur Vertragserfüllung auch entsprechend Befugte und Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des TB Doppler Aufträge erteilen.

2.8) Im Fall der Auftragserteilung wird das TB Doppler seine MitarbeiterInnen anweisen, dass sie bei ihren Tätigkeiten am Einsatzort hinsichtlich der Arbeitnehmerschutzvorschriften und Sicherheitsvorkehrungen den Anweisungen und Vorgaben des Auftraggebers unterliegen und diesen Anweisungen und Vorgaben Folge zu leisten haben. Die MitarbeiterInnen des TB Dopplerunterliegen in diesen Belangen der Fürsorgepflicht des Auftraggebers.

3) Termine, Gewährleistung und Schadenersatz

3.1) Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und zu bestätigen. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung von – sofern berechtigten Forderungen, wenn er dem TB Doppler eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an das TB Doppler.

3.2) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom TB Doppler.

3.3) Schadenersatzansprüche können gegen das TB Doppler nur geltend gemacht werden, wenn dieses grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten hat; Bei Auftragserteilung und -annahme gilt, dass jegliche Forderung und Haftung auf eine Höchstsumme von EUR 35.000,- eingeschränkt ist.

3.4) Die Beweislast dafür, dass das TB Doppler grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, trifft den Kunden, sofern dieser nicht Verbraucher ist. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden, entgangenen Gewinn und dergleichen. Es gilt auch als vereinbart, dass Schadenersatzansprüche binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens erhoben werden müssen, anderenfalls nach zwei Jahren nach Leistung/Lieferung als verjährt gelten.

3.5) Verkündet der Kunde dem TB Doppler in einem ihn betreffenden gerichtlichen Verfahren den Streit und schließt sich das TB Doppler auf dessen Seite diesem Verfahren an, hat der Kunde dem TB Doppler alle Kosten der zweckentsprechenden Rechtsvertretung zu ersetzen, soweit diese nicht vom Prozessgegner spä-testens binnen 14 Tagen ab Beendigung des Verfahrens tatsächlich ersetzt wurden. Diese Ersatzpflicht des Kunden besteht nur insoweit nicht, als eine

Kostenersatzpflicht des Prozessgegners gegenüber dem TB Doppler wegen eines schuldhaft rechtswidrigen Verhaltens nicht besteht, wobei dem TB Doppler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen müsste.

3.6) Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden das TB Doppler von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

3.7) Kann das TB Doppler den Vertrag aufgrund von z.B. andauernder Krankheit, Unfallbeeinträchtigung und sonstige unverschuldeten längeren Betriebsunterbrechungen nicht erfüllen, hat das TB Doppler den Kunden frühestmöglich zu informieren – um eine einvernehmliche Lösung (z.B. Fristverlängerung, Übertrag des Auftrages an einen anderen Dienstleister etc.) mit dem Kunden anzustreben.

3.8) Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom TB Doppler innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

3.9) Leistungsende: Zur Erfüllung der angebotenen Leistungen wird – sofern nichts anderes als vereinbart gilt – ein Zeitraum von 6 Monaten ab Angebotslegung vereinbart. Vorbehaltlich einer einvernehmlichen Verläng­erung endet die Bearbeitung durch das TB Doppler zu diesem Zeitpunkt und berechtigt zur Abrechnung. 

4) Rücktritt vom Vertrag, vorzeitiges Ende von Bearbeitungen

4.1) Bei Verzug des TB Doppler mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

4.2) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung, bei mangelnder Mitwirkungstätigkeit, bei fachlichem und/oder moralischem Diskonsens u.dgl. – welche die Durchführung des Auftrages durch das TB Doppler erheblich behindern oder verunmöglichen, wie auch bei Zahlungsverzug ist das TB Doppler zum Vertragsrücktritt und zur Beendigung der Bearbeitungen berechtigt.

4.3) Ist das TB Doppler zum Vertragsrücktritt und/oder zur vorzeitigen Beendigung der Bearbeitungen berechtigt, so behält dieses – ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers – den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Allfällige im Angebot berücksichtigten Nachlässe und/oder preismindernde Sonderkonditionen werden bei Vertragsrücktritt und/oder vorzeitigem Ende der Bearbeitung ungültig. Weiter findet §1168 ABGB Anwendung und bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom TB Doppler erbrachten Leistungen zu honorieren.

5) Honorar

5.1) Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch vom TB Doppler für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das TB Doppler ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

5.2) Kostenvoranschläge vom TB Doppler sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom TB Doppler schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird das TB Doppler den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

5.3) Kalkulationen, Angebote, Honorarnoten und Rechnungen werden in der Währung EURO angegeben. In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer nicht zwingend enthalten.

6) Zahlung

6.1) Die Rechnungen vom TB Doppler werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12% p.a. als vereinbart. Die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ist vom Auftraggeber zu bezahlen, sofern dieser nicht nachweislich von der Abgabe der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer befreit ist.

6.2) Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann das TB Doppler sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

6.3) Allfällig vereinbarte Preisnachlässe, Rabatte, Skonti usw. werden nur für den Fall der fristgerechten Bezahlung gewährt. In Konkursfällen oder Ausgleichsverfahren entfällt jeder Tarifnachlass.

6.4) Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen vom TB Doppler aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom TB Doppler schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

6.5) Bis zur vollständigen Bezahlung kann das TB Doppler dem Auftraggeber das Nutzungsrecht an bereits übermittelten Unterlagen und Dokumenten entziehen.

6.6) Bei unvollständiger Bezahlung kann das TB Doppler nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist frei über die erstellten Unterlagen und Dokumente verfügen und diese auch anderweitig veröffentlichen und Dritten zur Verfügung stellen.   

7) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des TB Doppler.

8) Geheimhaltung

8.1) Das TB Doppler ist zur Vertraulichkeit betreffend alle verfahrens- und betriebsspezifisch vom Auftraggeber erteilten Informationen (z.B. Produktionsdetails, Herstellungsmethoden u. dgl.) verpflichtet. Nach Durchführung des Auftrages ist – sofern nichts anderes als vereinbart gilt – das TB Doppler berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise z.B. zu Informations- und Werbezwecken, im Rahmen von Vorträgen und Publikationen u.dgl. zu veröffentlichen, sofern dadurch keine sensiblen verfahrens- und betriebsspezifisches Details des Auftraggeber ohne dessen Zustimmung bekannt werden.

9) Schutz der Pläne, Urheberschutz und Eigentumsrecht

9.1) Die im Zuge der Bearbeitung vom TB Doppler erstellten Unterlagen (z.B. Messdaten, digitale Datensätze, Ausbreitungsmodelle, Berichte und dgl.) bleiben im Eigentum des TB Doppler. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, die Unterlagen zum ursächlichen Verwendungszweck (z.B. Eingabe bei Behörden, Eingabe bei Gericht und dgl.) zu nutzen. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.

9.2) Die im Zuge der Bearbeitung vom TB Doppler erstellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede über den ursächlichen Verwendungszweck hinausgehende gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des TB Doppler zulässig. Die entgeltliche oder unentgeltliche Aushändigung von Unterlagen des TB Doppler durch den Kunden an Dritte ist untersagt. Die entgeltliche oder unentgeltliche Aushändigung von Unterlagen des TB Doppler durch Dritte an Andere ist untersagt.

9.3) Das TB Doppler ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des TB Doppler anzugeben.

10) Rechtswahl, Gerichtsstand

10.1) Für Verträge zwischen Auftraggeber und dem TB Doppler kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

10.2) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des TB Doppler vereinbart.


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Firma: Technisches Büro für Umweltschutz
Dipl.-HTL-Ing. Andreas Doppler
Ansprechpartner: Herr Andreas Doppler
Email: blog[at]sachverstand.org