Meine Person ist u.a. ein vom Landesgericht Linz zertifizierter und allgemein beeideter Sachverständiger (SV-Nr. W885918) für Licht- und Lärmthemen und Mitglied des österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung (ÖAL), welcher auch bei einigen maßgeblichen Richtlinien mitwirkt.
Fachbeitrag: „Du Schatz, da brummt was“ zum Thema „Schall durch Luft-Wasser-Wärmepumpen“ aus dem Jahr 2018. Die Richtlinienlage hat sich zwischenzeitlich so geändert, dass das Burgenland eine ähnliche Regelung wie Tirol als Landesgesetz eingeführt hat.
Fachbeitrag: „Wie laut darf leise sein?“ zum Thema „Schall durch haustechnische Anlagen“.
Typischerweise werden im Rahmen von Betriebsanlagengenehmigungen von der Behörde Gutachten (z.B. Schall, Geruch, Erschütterungen, Luftschadstoffe etc.) verlangt, wenn Nachbarschaften betroffen sind oder auch nur betroffen sein könnten. Aus planerischer Sicht wird dann nach Einarbeitung in die Projektunterlagen in der Regel mit schalltechnischen Messungen zur vorherrschenden Immissionslage (Vorbelastungen im Tages-, Abend- und Nachtzeitraum) begonnen und parallel dazu ein digitales Prognosemodell im Computer für die weiteren normgemäßen Berechnungen erstellt.
Die Messungen vor Ort zeigen uns dabei, mit welcher Intensität bereits bestehende Lärmquellen auf die Umwelt und Nachbarschaft einwirken.


Am Beispiel des neu geplanten Sportplatzanlage der Gemeinde Vöcklamarkt ging es insbesondere darum, die zu erwartenden Sportgeräusche der Anlage zu bewerten und mit Maßnahmen wie z.B. eine Begrenzung von Sport-/Spielzeiten, vorteilhaftere Ausrichtung von Beschallungsanlagen etc. zu einer immissionstechnisch verträglichen Lösung zu kommen.
Im Fall der zuletzt von der UVP-Behörde und dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) geprüften Vorhaben zur B 139 Umfahrung Haid inkl. Anschlussstelle Traun zur A 1 West Autobahn durfte ich im Auftrag der Oö. Landesregierung und der ASFINAG das gesamte Genehmigungsverfahren vom Vorprojekt bis zur finalen Einreichung mit dem Ziel begleiten, die vorhabenbedingten Wirkungen (Entlastungen der bestehenden B 139 Kremsttal Bundesstraße, Auflösung der provisorischen Anschlussstelle Traun) auszuarbeiten. Und wie für ein UVP-pflichtiges Vorhaben typisch waren auch die Bau- und Errichtungsphasen im Sinne des Nachbarschaftsschutzes zu prüfen.

Nicht minder interessant waren auch die Arbeiten am Vorhaben „S-Link“, dem Salzburger Eisenbahnprojekt, bei dem ebenfalls der Nachbarschaftsschutz im Rahmen der projektbegleitenden Bürgerinformationen aus schalltechnischer Sicht zu beleuchten war.

Andreas Doppler, 29.10.2025
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Weiterführende Links:
https://www.laerminfo.at/laermschutz/vermindern/laermmessung.html
https://www.lfu.bayern.de/laerm/laerm_allgemein/schall_messen_beurteilen/index.htm