Feuerwerke zu Silvester in einer Wohnsiedlung

Unsere besten Glückwünsche für Ihr 2018; Wir hoffen, dass Sie gut im neuen Jahr angekommen sind!

Was für die Einzelnen ein riesen Spaß ist (und ich muss eingestehen – war in jüngeren Jahren ebenfalls der Knallerei zugetan), bringt Anderen zum Teil Sorgen. So ist für z.B. empfindliche Personen, jene die sich dem „Vergnügen“ nicht entziehen können (z.B. Personen in Altenheimen und Krankenhäusern etc.) und für zahlreiche Haustiere das Abschießen von Raketen und insbesondere das Abfeuern von Knallkörpern bekanntermaßen ein großes Leid. Und was wäre ich für ein Immissionstechniker, wenn ich dazu nicht etwas Fachliches beizutragen hätte, smile.

Als Musterbeispiel darf ich Ihnen Messergebnisse zeigen und kommentieren, die ich zur gestrigen Nacht in meiner Umgebung aufgenommen habe.

Foto links: Messposition am Balkon, Foto rechts: verkehrsberuhigter Innenhof der Wohnsiedlung „Lange Allee“ in Linz

Silvester MP

Messung zum MP-01 (Balkonmessung in rd. 30 bis 40 m zu den Sprengstellen), Auswertung für die Zeit von 23:50 – 00:10 Uhr des 31.12.2017/01.01.2018:

Silvester Erg1

Messung zum MP-02 (Schlafzimmermessung bei geschlossenem Fenster), Auswertung für die Zeit von 23:50 – 00:10 Uhr des 31.12.2017/01.01.2018:

Silvester Erg2

Wie man dem ersten Pegelschrieb entnehmen kann, liegen am Balkon – in einer Entfernung von mehr als 30 m – durch das Feuerwerken in der intensiven Zeit vor/nach Mitternacht Spitzenpegel von LC,peak ≤ 140 dB (entspricht dem – auf 125 Millisekunden gemittelten Wert von LA,F,max = 115 dB) vor. Und selbst im Schlafrauminneren (bei geschlossen gehaltenen Fenstern und heruntergelassenen Rollläden) waren noch Spitzenpegel von LC,Peak ≤ 106 dB (entspricht dem – auf 125 Millisekunden gemittelten Wert von LA,F,max = 79 dB) zu dokumentieren!

Die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation legen beispielweise nahe, Kindern keinen Spitzenpegeln größer Lpeak = 120 dB auszusetzen! Und Erwachsene sollten sich keinen Spitzenpegeln größer Lpeak = 140 dB aussetzen. Ein im Arbeitnehmerinnen-Schutz geltendes Gesetz (Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV) legt fest, dass Arbeitnehmerinnen ab einer Spitzenpegeleinwirkung von LC,peak > 137 dB unbedingt Gehörschutz zu tragen haben.

Dementsprechend ist bereits ein Aufenthalt innerhalb von 30 m zur Sprengstelle bereits als Gesundheitsgefahr für Erwachsene zu werten! Kinder dürften sich auch in größerem Abstand von der Sprengstelle nicht aufhalten und sollten dem Feuerwerk bevorzugt aus dem Rauminneren beiwohnen. So genügt bereits eine einmalige hohe Belastung um einen Schaden am Gehör auszulösen! Manchmal ist ein Gehörsturz oder Vergleichbares sofort bemerkbar, andere Schäden wirken schleichend und sind erst später – teils erst im fortgeschrittenen Alter – am teilweisen bis gänzlichen Gehörverlust  (die Dosis macht das Gift) schuld.

Verbot privater Feuerwerke gilt auch zu Silvester

Gemeinden wie z.B. die Stadt Linz wiesen in der Vergangenheit schon mehrmals darauf hin, dass das Abfeuern von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 bis 4 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten ist. Die Regelung gilt natürlich auch zum Jahreswechsel. Nicht einmal Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – dazu zählen Mini-Raketen, Vulkanfontänen, Sprungräder, Knallfrösche, Blitzknallkörper, Doppelschläge und Pyrodrifter – dürfen im Linzer Stadtgebiet gezündet werden. Gesetzeskonform sind ausschließlich pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1, wie etwa Partyknaller, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und ähnliches mehr. Wer sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält, muss mit Strafen bis zu 3.600 Euro rechnen.

Andreas Doppler, 01.01.2018
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