Weihnachtsbeleuchtung als Problem?

Weihnachtliche Beleuchtungen stehen zunehmend (vgl. den umweltbedingten Einschränkungen bei bzw. Verboten von pyrotechnischen Feuerwerken, Stichwort: vermeidbare Luftschadstoffe) aus Gründen der Energieverschwendung und der möglichen Störung der nächtlichen Natur (Stichwort: Himmelsaufhellung) in der Kritik.

So ist es bei gewerblichen Anlagen – wo typischerweise bereits andere Betriebsbeleuchtungen die Nachbarn und die Umwelt berühren, ohnehin notwendig selbst auch nur saisonale/zeitweise Beleuchtungen wie z.B. Weihnachtsbeleuchtungen von den zuständigen Behördenfachstellen mittels Einreichplanung und Antrag genehmigen zu lassen. Hier ist dann eine Gesamtbetrachtung aller betrieblichen Beleuchtungen im Untersuchungsgebiet zu beurteilen.

Gewerbliche Beleuchtung

Im privaten Umfeld liegen zumeist noch keine behördlichen Bestimmungen vor, die einen Betrieb von Weihnachtsbeleuchtungen regeln. Aber Mieter müssen zumindest von den Eigentümern der Wohnungen eine Zustimmung zum Betrieb derselben erhalten und müssten auch Vorgaben und Einschränkungen von diesen einhalten.

Aus dem Baurecht der jeweiligen Bundesländer abgeleitet – ergibt sich fallweise, dass auch private Beleuchtungen dem anerkannten Stand der Technik entsprechen müssen. Dieser wird in Österreich weitgehend durch die Bestimmungen in der ÖNORM O 1052 (letzte Überarbeitung in 2022) formuliert. Dort heisst es u.a. „Generell sind Anlagen zur Erzeugung von künstlichem Licht bzw. künstliches Licht emittierende Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt unter Berücksichtigung des Standes der Technik vermieden werden. Dies bedeutet auch, dass Beleuchtungen nicht über das zweckmäßige und/oder erforderliche Maß betrieben werden.“

Dazu sind auch Grenzwerte für die Einwirkung des künstlichen Lichts (Aufhellung wie Blendung) als auch zulässige Betriebszeiten (in Wohngebieten z.B. von 06:00 bis 22:00 Uhr) und Vorgaben zur Farbtemperatur (bevorzugt bei CCT ≤ 3.000° K, also „warm-weißes Licht“) angegeben. Intensiv farbiges und/oder blinkendes (veränderliches) Licht unterliegt einer strengeren Beurteilung.

Private Weihnachtsbeleuchtung1
Private Weihnachtsbeleuchtung2

Zu einer Weihnachtsbeleuchtung habe ich in meinen Jahren als Gerichtssachverständiger noch keinen Prüfauftrag erhalten. So scheint diesbezüglich noch ein geringerer „Leidensdruck“ gegeben zu sein, wenn nicht gleich eine Klage eingebracht wird. Doch es häufen sich die Fälle, wo gegen künstliches Licht der Nachbarn vorgegangen wird. Aktuell liegen bei mir drei Gerichtsaufträge zur Bearbeitung an, die Unterlassungsklagen gegen nachbarliche Leuchten/Scheinwerfer zum Inhalt haben. Dazu hat das Gericht mit Unterstützung durch den/die Sachverständigen zu prüfen, ob die Einwirkungen der nachbarlichen Beleuchtungen noch als „ortsüblich“ und/oder als „zumutbar“ anzusehen sind, oder ob diese Kriterien nicht mehr erfüllt sind.

Und insbesondere bei Beleuchtungen im Nahbereich von Verkehrsflächen gelten besondere Auflagen (Stichwort: BGBl. Nr. 159/1960 „Straßenverkehrsordnung“, § 35. Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen) hinsichtlich der Blendung und Ablenkung von VerkehrsteilnehmerInnen. 

So möchte ich Ihnen raten, Ihre Garten- wie Weihnachtsbeleuchtung nicht übermäßig in Helligkeit, Größe und Farbenpracht anzulegen und ohne übertriebene Effekte wie Farbwechsel und „Blinken“ bis spätestens 22:00 Uhr zu betreiben. Dies wird Ihnen im Problemfall als vorteilhaft angerechnet und kann im besten Fall schon vorweg Probleme mit den Nachbarn und Gerichten vermeiden.

Andreas Doppler, 30.11.2025
­­­­­­­­­­­­­­­­­­https://www.sachverstand.org

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Weiterführende Links:

https://gemeindebund.at/aus-fuer-santa-claus-sind-verbote-privater-weihnachtsbeleuchtung-durch-gemeinden-zulaessig/

https://www.hellenot.org/themen/gesetz-norm-und-leitfaden

https://www.linz.at/medienservice/2025/202506_131494.php

https://neu-science.apa.at/power-search/2785413478623182758

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/115999.htm

https://www.lua-sbg.at/news/artikel/news/land-ooe-leitfaden-gegen-lichtsmog