Laute Domglocken: Kläger beim OGH abgeblitzt

Entsprechend den medialen Berichten hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Revision des klagenden Anrainers im Rechtsstreit um die nächtlichen Glockenschläge (teils mehr als 200 Ereignisse zur Nacht) des Linzer Mariendoms – wie auch zur vorangegangenen Gerichtsinstanz geschehen – zurückgewiesen.

Bereits das erste Urteil begründete die Abweisung der Klage damit, dass eine Beeinträchtigung „sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar“ sein müsste und zudem „im Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft die Lärmbeeinträchtigung und damit einhergehend eine allfällige Schlafstörung bzw. Gesundheitsbeeinträchtigung für sensible Menschen erkennbar gewesen“ wäre.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung im gegenständlichen Fall ist aus schalltechnischer Sicht interessant und der Hinweis angebracht, dass z.B. bei Betriebsanlagengenehmigungen die Beurteilung von nächtlichen Spitzenpegelereignissen üblicherweise von zwei Hauptkriterien abhängig ist.

a) Vorbelastung bzw. bestehende Schall-Ist-Situation

So wird die Vorbelastung, d.h. die Ausprägung und die Häufigkeit der bestehenden Spitzenpegelereignisse vor Ort als Vergleichsmaßstab für mögliche kommende neue betriebsbedingte Spitzen gesetzt. So sollten insbesondere zur Nachtzeit die neuen Spitzen nicht über die bestehenden Spitzenpegel reichen. Die Feststellung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erfolgt bestenfalls durch Schallmessungen.

b) Humanmedizinische Beurteilung

Und weiter kennt die humanmedizinische Beurteilung u.a. als wichtiges Werkzeug die ÖAL Richtlinie  Nr. 6-18, welche die Erkenntnisse einer deutschen Studie durch Frau Univ.-Prof. em. Dr.med. Barbara Griefahn (z.B. Schlaflaboranalysen) mit nachstehendem Diagramm zusammenfasst.

Spitzenpegelgrafik ÖAL 6-18

So ist dem Diagramm zu entnehmen, dass einige wenige starke Spitzenpegel über z.B. 55 dB am Ohr der/des Schlafenden bereits Aufwachreaktionen auslösen können. Andererseits kann bei entsprechend niedrigen Pegeln auch bei häufigen Auftreten eine Änderung der Schlafstadien vermieden – und damit eine ausreichende Qualität des Schlafes sichergestellt werden.

In Anlehnung an den mittelalterlichen Gelehrten Paracelsus kurz zusammengefasst: „Die Dosis macht das Gift“ …

Andreas Doppler, 13.08.2020
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