Schalltechnische Grundlagen

In der Schalltechnik ist von Emissionen und Immissionen, Beurteilungspegeln, Spitzenpegeln, Frequenzen, Anpassungsfaktoren und dergleichen mehr die Rede. Die überwiegend verwendete Einheit ist das Dezibel [dB].

Die Emission steht dabei für die „Energie“ der Quelle, vergleichbar der Leistungsangabe bei Geräten. Die Immission beschreibt die über die Entfernung, über das Hindernis etc. transportierte verbleibende „Energie“ beim Betrachter.

Für die Beurteilung von Schall/Lärm ist zumeist der sogenannte A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel (LA,eq) von Bedeutung. Die A-Bewertung gibt dabei das Hörvermögen des Menschen wieder und über die Energieäquivalenz wird ein Schallereignis mit typischerweise schwankendem Schallpegel in einen stellvertretenden Schallpegel übersetzt, der bei ununterbrochener Andauer den gleichen Energieinhalt aufweist.

Über die Zurechnung von Korrekturfaktoren für die Charakteristik von Geräuschen (sogenannten Anpassungswerten) und Aufrechnung auf eine Beurteilungszeit wird aus dem A-bewerteten energieäquivalenten Dauerschallpegel ein sogenannter Beurteilungspegel (Lr).

Als Beurteilungszeiträume werden üblicherweise der Tageszeitraum von 06:00 bis 19:00 Uhr, der Abendzeitraum von 19:00 bis 22:00 Uhr und die Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) herangezogen. Eine Variante ist auch der LDEN, der alle drei Zeitbereiche Tag-Abend-Nacht (also 24 Stunden des Tages) mit einer Gewichtung (Zuschläge je nach Zeitraum) aufrechnet.

Oft wird von Anrainern bzw. Nachbarn im Rahmen von Genehmigungsverfahren die Verwendung von Beurteilungspegeln als „die tatsächlichen Erfahrungen vor Ort verzerrend“ missverstanden. Dem ist zur Aufklärung mitzuteilen, dass erst durch die genormte und international standardisierte Beschreibung eines schwankenden Geräusches durch eine einzige Zahl – den LA,eq-Wert – es erst möglich wird, Schallsituationen zu berechnen bzw. zu beschreiben und interessierende Szenarien einer vergleichenden Betrachtung zu unterwerfen.