Du Schatz, da brummt was!

Hersteller von Wärmepumpen legen seit Jahren besonderes Augenmerk darauf, leise Wärmepumpen zu entwickeln. Dennoch kann es zu Spannungen mit den Nachbarn kommen, wenn eine Anlage an einer schalltechnisch ungünstigen Stelle installiert wird. Doch wie laut darf eine technische Anlage im Außenbereich überhaupt sein?

Fachleute verweisen hierfür auf folgende Faustregel: „Das Dauergeräusch einer technischen Anlage soll so dimensioniert sein, dass es sich von den ortsüblichen Hintergrundgeräuschen der leisen Stunden (des Tages, des Abends, der Nacht) nicht abhebt.“

Zur konkreten Ermittlung der Hintergrundgeräusche der leisen Stunden, müsste aber eine Messung (z.B. über einen ganzen Tag bzw. ein ganzes Wochenende) erfolgen. Da für die Installation von Geräten wie Wärmepumpen, Klimaanlagen, Schwimmbadpumpen und dergleichen zu privaten Wohngebäuden aufwendige Messungen der Umgebungsgeräusche selten wirtschaftlich sind, wurden von einigen Bundesländern amtsseitig Richt- wie Grenzwerte (was darf von der Anlage beim Nachbarn ankommen) in Baugesetzen, Verordnungen, Förderrichtlinien etc. festgelegt.

Für die zumeist kritischeren Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr liegen die Vorgaben in ländlichen Wohn­gebieten typischerweise bei höchstens 30 dB(A) an der nachbarlichen Grundstücksgrenze und bei höchstens 25 dB(A) im Schlafraum. Wurden im jeweiligen Bundesland keine gesetzlichen Grenzwerte festgelegt und/oder droht der nachbarliche Konflikt vor Gericht ausgetragen zu werden, ist man mit einer professionellen Schallmessung vor und nach der Inbetriebnahme der Anlage allerdings besser abgesichert.

Wichtig ist weiter, die zu erwartende Schallemission (was sendet die Anlage aus?) bereits in der Planungsphase zu ermitteln (Auswahl des Gerätetyps) und den dazu geeigneten Aufstellungsort zu suchen. Zusätzlich sollten folgende Informationen zur Wärmepumpe beim Hersteller eingeholt werden:

  • Beziehen sich Herstellerwerte auf die maximale Schallleistung der Anlage? Oft werden von Herstellern geringere Schallleistungen – für sogenannte Normprüfpunkte der ÖNORM EN 14511 bei Temperaturen über dem Nullpunkt – angeführt.
  • Ist eine fix einstellbare Nachtabsenkung mit geringerer Schallleistung möglich?
  • Hat die Anlage einen unauffälligen Geräuschcharakter oder ist mit unangenehmen Betriebsgeräuschen wie z.B. Tieftonlastigkeiten (störendes Brummen) oder markanten Tönen (Singen, Surren etc.) zu rechnen?

Generell gilt, dass man mit einer Aufstellung nah an der Grundstücksgrenze bzw. nah am Nachbarhaus Gefahr läuft, die Grenzwerte nicht einzuhalten. Daher sollte man von vornherein alternative Aufstellorte für die Anlageteile im Freien in Betracht ziehen und auch andere Parameter wie der Einfluss von reflektierenden Gebäudeteilen nahe dem Aufstellort, die Bauform der Anlage (Stichwort: Richtwirkungen) und die Eigenheiten des Betriebsgeräuschs sind in die Planung mit einzubeziehen.

Erfahren Sie mehr im Webinar-Video, welches ich für die Firma Hoval im September abhielt. Sie erreichen den Vortrag unter diesem Link (Weiterleitung zum Datendienst www.youtube.com, Bildquelle: TB Doppler, Videoquelle: Hoval).

Hoval Sept1

Andreas Doppler, 06.10.2018
­­­­­­­­­­­­­­­­­­https://www.sachverstand.org

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