Wirkung von Schallschutzhauben

Im Auftrag der CeOPe Energietechnik GmbH wurden betreffend der akustischen Wirkung des Schallschutzsystems vom Typ Silent S1 Schallmessungen nach ÖNORM S 5004 durchgeführt und in Anlehnung an das Verfahren nach ÖNORM EN ISO 3746 (Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 3) Schallleistungen und die maßnahmenbedingten Minderungen abgeleitet.

So zeigte sich am Betrieb eines Split‐Klimagerätes der Firma FUJITSU, dass das System der Schallschutzhaube Silent S1 eine Pegelminderung des Betriebsgeräusches in der Größenordnung von 14 dB (A‐bewertet) bewirkte. Wären die Umgebungsgeräusche zur Zeit der Messdurchführung geringer gelegen, hätten die Auswertungen noch höhere Wirkungen des Schallschutzsystems ableiten lassen. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen demnach auf der sicheren Seite und überzeichnen keinesfalls die Schirmwirkung des untersuchten Systems. Weiter wurde mit dem Schallschutzsystem eine zuvor beim Betrieb des Split‐Klimagerätes gegebene signifikante Tonhaltigkeit im Bereich zwischen 1.600 und 2.500 Hz zurückgenommen.

Tonhaltige Anlagen werden facheinschlägig wegen der „Lästigkeit im Geräusch“ mit Aufschlägen von 3 bis 6 dB versehen und damit noch „lauter“ als gemessen beurteilt. Die menschliche Wahrnehmung ist insbesondere bei Frequenzen des mittleren und höheren Spektumbereiches (z.B. Surren, Quietschen, Singen…) sehr empfindsam und nimmt Auffälligkeiten schnell als störend war, während wir bei tiefen Frequenzen in der Regel (natürlich gibt es auch hier Grenzen) weniger empfindlich reagieren.“

Schutzhaube01

Folglich sind solche Schallschutzhauben gut geeignet, die eine oder andere kritische Immissionslage im Nachbarschaftsbereich noch beherrschbar zu bekommen.

Andreas Doppler, 11.10.2017
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