Eisenbahnverkehrslärm

Beim Eisenbahnverkehr hat Österreich mit der seit 1993 geltenden Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung (Sch-LV) erstmals in Europa Lärmgrenzwerte für Schienenfahrzeuge verbindlich festgesetzt.

Die Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchIV) behandelt den Anrainerschutz beim Neubau und beim wesentlichen Umbau von Strecken; Schallschutzmaßnahmen sind dann zu ergreifen, wenn die in der Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte von Lr = 60 – 65 dB Tag (06:00 – 22:00 Uhr) und Lr = 50 – 55 dB Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) überschritten werden.

Die Schienenverkehrslärm-Verordnungen Sch-LV und SchIV können über das Internetportal www.ris.bka.gv.at des österreichischen Bundeskanzleramtes online bezogen werden.