Geräuscheinwirkung spielender Kinder

Spielgeräusche ausgehend von Kinderspielplätzen und öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen etc. waren zunehmend Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Um Rechtssicherheit zu schaffen, haben u.a. die Landesregierungen von Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Burgenland und Kärnten bereits Änderungen in deren Baugesetzen (Bauordnungen, Bautechnikgesetze etc.) aufgenommen. Andere Landesregierungen sind gerade dabei entsprechende Ergänzungen vorzubereiten.

Dahingehend werden die Geräuscheinwirkungen ausgehend von spielenden Kindern nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung klassifiziert.

Siehe auch:
NÖ Bauordnung 2014, § 48 Immissionsschutz
Oö. Bautechnikgesetz 2013, § 2 Begriffsbestimmungen
Steiermärkisches Baugesetz, § 13 Abstände
Kärntner Bauordnung 1996 (Änderung wurde bereits beschlossen, Umsetzung folgt)
Burgenländisches Baugesetz 1997, § 2 Begriffsbestimmungen

Andreas Doppler, 18.11.2015
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