Umweltschutzkriterium Bioakustik – Tiere und Lärm

Lärm führt je nach Art und Stärke bei Tieren bereits zur Erhöhung der Aufmerksamkeit, zur Erhöhung der Herzfrequenz, zur Verhaltensveränderung, zu Gehörschäden, zur Flucht und Vertreibung, etc. und Tiere, die sich akustisch verständigen oder deren Jagderfolg vom Hörsinn abhängt, werden in ihrer Kommunikation bzw. Nahrungsaufnahme gestört.

Noch bleiben aber vielfach Fragen offen, wie Schall von Tieren (insbesondere Wildtieren) wahrgenommen wird und das Verhalten und deren Befindlichkeit beeinflusst. Denn, die Wirkung von Lärm auf Tiere ist, soweit überhaupt bekannt, nicht immer dieselbe. So reagieren verschiedene Tierarten unterschiedlich auf akustische Stimuli. Zudem ist es vielfach nicht die Lärmwirkung alleine, da auch erst die Kombination mit anderen Reizen in den Tieren Reaktionen auszulösen vermag.

Von Bedeutung sind diesbezügliche Erkenntnisse für Umweltuntersuchungen im Rang der Umweltverträglichkeits- und Naturverträglichkeitsprüfung, wenn Umweltschutz als Querschnittsmaterie von Akustik, Umweltmanagement, Ornithologie, Wildökologie, Forstwirtschaft und Gesetzgebung zu behandeln ist.

Zum Hörvermögen von Tieren

An Ihre Umweltbedingungen angepasste Tierarten weisen in der Regel ein besonderes Hörvermögen auf. Vielfach liegt der akustische Schwerpunkt der tierischen Kommunikation und Wahrnehmung im Frequenzbereich zwischen 1.000 und 20.000 Hz und umfasst teils auch den – für Menschen nicht mehr wahrnehmbaren – Ultraschallbereich ab 20.000 Hz.

Liegen bei den untersuchten Tierarten im Frequenzbereich unter 1.000 Hz kaum Überschreitungen zu den international standardisierten „Normkurven“ (vereinfachte Abbilder des menschlichen Hörvermögens) vor, sind bei vielen Tierarten Abweichungen im Frequenzbereich zwischen 1.000 und 20.000 Hz zu finden. Die größten Abweichungen wurden u.a. im Rahmen meiner Masterthese-/Diplomarbeit bei Eulen, Katzen und Mäusen festgestellt.

So zeigte sich im ersten Schritt der Untersuchung, dass die in der Schalltechnik für den Menschen gebräuchlichen Bewertungskurven kein ausreichendes Abbild des tierischen Hörvermögens im Frequenzbereich über 1.000 Hz schaffen. Bei der Beurteilung der schallimmissionstechnischen Wirkung auf Tiere wäre demnach Rücksicht auf artspezifisch besonders ausgeprägte Hörvermögen zu nehmen.

Allgemein gilt, dass dem Hören wie insbesondere auch dem richtungsbezogenen Wahrnehmen (z.B. Ortungsvermögen von Schallquellen) ein äußerst komplexes biologisches System zugrunde liegt. Die Bestimmung des Hör- und Wahrnehmungsvermögens von Mensch und Tier mit Hilfe von technischen bzw. physikalischen Parametern bleibt demnach generell nur eine grobe Annäherung an die tatsächlichen Abläufe. Daher ist die weitere Grundlagenforschung an Tieren bzw. am Wahrnehmen von Geräuschen und dadurch ausgelösten Verhalten bei Tieren unumgänglich.

Andreas Doppler, 19.11.2015
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