Haustechnik – Wie laut darf leise sein?

Nahezu jedes Gerät, insbesondere Heizungen, Kühlgeräte, Wärmepumpen und Lüftungen, verursacht Geräusche. Doch wie laut darf der Schall im Wohn- oder Schlafzimmer sein, damit er nicht stört?

Um diese Frage zu beantworten braucht es das Wissen um die Emission der betreffenden Anlage, aber auch das Wissen um die Akustik im betreffenden Raum. So waren in den guten alten 70-/80-igern unsere Wohnungen noch reichlich mit Teppichen, Vorhängen und stoffbespannten Möbeln ausgestattet, die durch die absorbierenden Eigenschaften dieser Materialien auch akustisch ein „wohnliches Raumklima“ schafften. Diese wohnliche Raumakustik lässt sich u.a. durch den Parameter der „Nachhallzeit“ (jene Zeit, die der Schall eines Ereignisses braucht – um sich um 60 dB zu mindern) beschreiben und liegt beim durchschnittlichen Wohnraum (abhängig vom Raumvolumen und der Einrichtung) bei 0,5 Sekunden.

Ein Dauergeräusch in einem Wohn- oder Schlafraum, das von einer haustechnischen Anlage ausgeht, darf in der Regel 25 dB(A) nicht übersteigen. Die bautechnischen Normen beziehen sich dabei zumeist auf die altgewohnte Einrichtungsmode und gehen von einer Nachhallzeit von 0,5 Sekunden (s) aus. Wirken wohnungsäußere und -innere Schallquellen mit je 25 dB(A) zusammen, addiert sich der Pegel auf 28 dB(A) (energetische Rechenregel; die Verdopplung der Quelle/Energie entspricht einem Anstieg um 3 dB, ein gut wahrnehmbarer Unterschied – aber keine Verdopplung der Lautheit wie oft falsch angenommen) – und wäre nach den geltenden Normen (z.B. OIB-Richtlinie Nr. 5) auch zulässig.

Heute sind Wohnungen eher schlicht eingerichtet: kaum Textilien, dafür glatte (schallharte) Parkette, Glasflächen und Fliesen. Der Schall wird nicht geschluckt, sondern hallt verstärkt nach und verlängert die Nachhallzeit um Zehntel-Sekunden. Das klingt nach wenig, liefert aber einen deutlich wahrnehmbaren Unterschied. Mit jeder Zehntelsekunde mehr Nachhallzeit wird es grob geschätzt im Raum um ein Dezibel (dB, A-bewertet entsprechend dem menschlichen Gehörvermögen) lauter. Damit dürfen normgemäß noch zulässig, die haustechnischen Anlagen letztlich auch mit höheren Innenpegeln (LA,max,nT bzw. LA,eq,nT) > 28 dB einwirken.

In der Praxis wird als Qualitätsziel aber ein Innenpegel von nur 23 dB(A) angesehen – ein Geräuschpegel, den der Mensch typischerweise nur mehr bei sehr leiser Umgebung wahrnimmt.

Die Lücke von ≥ 5 dB zwischen Erwartungshaltung und normativer Vorgabe lässt sich praktisch nur mit Maßnahmen schließen. Überdies geht es nicht nur um die Stärke des Geräuschs, sondern auch um dessen Qualität: Ist es ein Surren, Singen, Pfeifen oder bei sehr tiefen Frequenzen ein Brummen – wird es vom Menschen schnell als lästig empfunden.

Wird beispielsweise ein kellerseitiges Gerät nicht schwingungsentkoppelt aufgestellt/montiert, kann der Schall im Haus „spazieren gehen“. So sucht sich der Schall (Luft- wie Körperschall) über kleinste Schallbrücken (Befestigungselemente, Fehlstellen im „schwimmenden“ Estrich, Übergang von Anlagenschall ins nahe Mauerwerk, Montagelöcher und Spalten etc.) seinen Weg. Abhilfe schafft hier nur eine sorgfältige Planung und Ausführung.

Liegt der Innenpegel im Raum dennoch zu hoch, sind zur Nacht (tagsüber maskiert der höhere Umgebungsschall zumeist die Geräusche/Lästigkeiten) Teillastschaltungen von Lüftungen zu empfehlen. Über eine niedrigere Ventilatordrehzahl lasse sich sehr viel erreichen, da sich dadurch sowohl der Schall des Ventilators als auch das aerodynamische Geräusch an den raumseitigen Auslassdüsen verringert. Eine um 25% reduzierte Drehzahl vermindert den Geräuschpegel beispielsweise um bis zu 6 dB. Auch Schalldämpfer im System hemmen natürlich das Geräusch. Der Handel bietet dazu mittlerweile eine Palette von Produkten an. Beide Maßnahmen (Drehzahlminderung und Schalldämpfung) haben zudem den Vorteil, dass zumeist auch unangenehme Geräuschcharakteristiken wie z.B. ein Surren, Pfeifen, Singen etc. deutlich zurückgehen.

Wer sich zu diesem Thema tiefergehend informieren möchte, dem empfehle ich den Vortrag, den ich für Kunden der Fa. HOVAL im März 2018 halten durfte. Vortrag Hoval März 2018 „Wie laut darf leise sein?“

HOVAL55

Andreas Doppler, 06.05.2018
­­­­­­­­­­­­­­­­­­https://www.sachverstand.org

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