Entsprechend der ÖNORM S 5004:2008 „Messung von Schallimmissionen“ dürfen in Österreich im „amtlichen und rechtsgeschäftlichen Verkehr, im Gesundheitswesen, im Umweltschutz, sowie im Verkehrs und Sicherheitswesen“ nur Schallpegelmesser und Prüfschallquellen verwendet werden, die vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen geprüft, eichfähig und freigegeben sind. So müssen die Messgeräte auch mindestens alle zwei Jahre einer Nacheichung unterzogen werden. Die dazugehörigen Prüfschallquellen sind sogar mindestens jährlich zu prüfen bzw. zu eichen.
Schallpegelmessgeräte für den professionellen Einsatz müssen grundsätzlich hohe Anforderungen erfüllen, damit die Messergebnisse nicht aufgrund von gerätebedingten Abweichungen oder Toleranzen variieren. Zur „Grundausrüstung“ des Messgerätes gehören dabei die Erfassung eines „energieäquivalenten Dauerschallpegels“ (Leq) und die Erfassung von Spitzenpegeln (Lmax) in der Zeitkonstante „fast“ und die Korrektur zu einer A-Bewertung (Anpassung der Messwerte an das Hörvermögen des Menschen).
Zusätzlich sollten die Messgeräte auch statistische Auswertungen zum sogenannten Basispegel (LA,95) und mittlerem Spitzenpegel (LA,1) erlauben. Funktionen wie z.B. die Erhebung von detaillierten Frequenzen (Terz- oder Oktavbandanalysen, Fast-Fourier-Analysen und dgl.) stellen zumeist Erweiterungen dar, die eine tiefergehende Analyse der Messergebnisse erlauben. Und neben der A-Bewertung sind für unterschiedliche Anwendungszwecke auch noch andere Bewertungen (z.B. C-Bewertung im ArbeitnehmerInnenschutz, D-Bewertung für tieffrequente Geräusche etc.) gebräuchlich.
International sind Genauigkeitsklassen normiert und Präzisionsschallpegelmessgeräte der Klasse A (Genauigkeitsklasse 0,7 dB) sind dabei für den Einsatz im Freien (d.h. nur Laborgeräte sind üblicherweise noch genauer) die beste Wahl.
Foto links: Einsatz als Handgerät Foto rechts: Einsatz als Umweltmessstation
Andreas Doppler, 10.04.2016
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