Lärmschutz im privaten Umfeld

Liegenschaftseigner, die sich gegenüber einer nahen Lärmquelle (typischerweise Verkehrsträger wie Straßen und Eisenbahnen, aber auch Betrieben, Parkplätzen und dgl.) selbst – das heißt auf eigene

Haustechnik – Wie laut darf leise sein?

Nahezu jedes Gerät, insbesondere Heizungen, Kühlgeräte, Wärmepumpen und Lüftungen, verursacht Geräusche. Doch wie laut darf der Schall im Wohn- oder Schlafzimmer sein, damit er nicht stört? Um

Geschwindigkeiten im Kreisverkehr

Kreisverkehre ersetzen vermehrt ampelgesteuerte Kreuzungen. Fahrdynamisch reduzieren sich dabei die häufigen Beschleunigungen (Ampelstarts) und Bremsmanöver. Dies ist aus schalltechnischer Sicht zu begrüßen, weil es für die

Wirkung von Schallschutzhauben

Im Auftrag der CeOPe Energietechnik GmbH wurden betreffend der akustischen Wirkung des Schallschutzsystems vom Typ Silent S1 Schallmessungen nach ÖNORM S 5004 durchgeführt und in

Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung (BStLärmIV)

Hoch aktuell ist die Entscheidung V 162/2015 des Verfassungsgerichtshofes vom 15.03.2017 zur Anwendbarkeit der Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung (BStLärmIV) am Beispiel des UVP-Vorhabens zur Wiener Außenringschnellstraße S1 „Lobauquerung“