Schwingungen und sekundärer Luftschall

Die Schallausbreitung in Gebäuden erfolgt überwiegend durch Körperschallübertragung. Dabei pflanzen sich die Schwingungen und der Luftschall ausgehend von z.B. Heizungen, Wärmepumpen, Klimageräten und Lüftungen ausgehend über den Boden, die Wände und die Decke des Bauwerkes fort und treten im ungünstigen Fall hörbar als „sekundärer Luftschall“ bzw. teilweise auch als wenig hörbare – aber dennoch fühlbare Schwingungen in benachbarten Räumen wieder auf.

Entsprechend den Vorgaben der OIB Richtlinie Nr. 5:2015, der ÖNORM B 8115-2:2006 und der ÖNORM H 6038:2014 darf der durchlaufende Betrieb der haustechnischen Anlagen in einem Wohn- bzw. Schlafraum einen energieäquivalenten Schalldruckpegel LA,F,max,nT = 25 dB nicht überschreiten. Für Nebenräume liegt die Anforderung mit LA,F,max,nT = 30 dB mäßig höher. Zur Begrenzung der tieffrequenten Anlagengeräusche gibt es zusätzliche normative Regelungen.

Um Schwingungen und Geräusche im Gebäude zu minimieren, sind haustechnische Anlagen daher möglichst gut vom Baukörper zu entkoppeln. Eine gute Schalldämmung erreicht man z. B. mithilfe einer Beton-Fundamentplatte mit untergelegter Gummimatte (Elastomere). Bei schwimmendem Estrich sollten Estrich und Trittschalldämmung um die Anlagen herum ausgespart werden (z.B. Trennfugen zur Unterbrechung der Schwingungsübertragung) und auch bei Anschlüssen von Rohr- und Elektroleitungen ist auf eine schalltechnische Entkopplung vom Gebäude zu achten.

Andreas Doppler, 19.11.2015
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