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Zu Ihrer Information:
Die mit dem Dokument Nr. 2002/49/EG vorliegende Richtlinie der europäischen
Union über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - allgemein als
"EU-Umgebungslärm-Richtlinie" bezeichnet - sieht vor, dass die Mitgliedstaaten
Lärmkarten und Maßnahmenpläne erstellen. Die Umsetzung erfolgt durch das
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG ) und durch diesbezügliche
Gesetze der Bundesländer bzw. deren Verordnungen.
Die in der EU-Umgebungslärm-Richtlinie angeführten Grenzwerte dienen zur
Erstellung und Bewertung der strategischen Lärmkarten und den daraus
abgeleiteten Aktionsplänen und Statistiken zur Zahl der von Lärm betroffenen
Personen.
Diese Karten dienen auch zur Information der Bevölkerung über die
vorherrschende Schallsituation im Bereich von – im Sinne des Gesetzes –
maßgeblichen Hauptverkehrsträgern und Industrieanlagen.
Wie u.a. in §7 Abs. 12 des Bundes-LärmG angeführt, begründen die Aktionsplanungen keine subjektiv-öffentlichen Rechte und
es können - umgangssprachlich ausgedrückt - keine Maßnahmen eingefordert werden. Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz und zugehörige Gesetze und
Verordnungen können über das Internetportal
www.ris.bka.gv.at des österreichischen Bundeskanzleramtes online bezogen
werden.