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Zu Ihrer Information:
Das österreichische Kraftfahrgesetz (KFG) und die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) regeln unter anderem die Bauart, die Ausrüstung und die Überprüfung der Kraftfahrzeuge. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer.
So bestimmt die KDV u.a. Emissionsgrenzwerte für das Betriebsgeräusch
der Fahrzeugtypen und die StVO enthält Bestimmungen über verkehrslenkende
und verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen
und Fahrverbote bzw. zeitliche oder typenbezogene Verkehrsbeschränkungen (z. B.
Nachtfahrverbote für Lastkraftwagen).
Den Nachbarschaftsschutz an bestehenden Bundesstraßen regelt die Dienstanweisung
GZ. BMVIT-300.040/0003-II/ST-ALG/2011, welche unter
www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/autostrasse/laermschutz/downloads/bundesstrassen.pdf
zum Download zur Verfügung steht. Maßgebliche Grenzwerte im Sinne dieser
Dienstanweisung sind LDEN = 60 dB für den Tag-Abend-Nachtzeitraum und
Lnight = 50 dB für den Nachtzeitraum.
Darüber hinaus bestehen je nach Bundesland auch gesonderte Vorschriften und Regelungen betreffend den Neubau von Straßen und die Sanierung von bestehenden Streckenbereichen. Betreffend Details wird auf die Fachbereichsstellen der Bundesländer verwiesen.
Für Interessierte wird das Selbststudium der Broschüre „Verkehrslärmschutz an Wohnungen und Gebäuden“ empfohlen. Diese ist unter dem Link media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/Publikationen/Laermschutz.pdf abrufbar.